Mediation

Nicht alle Auseinandersetzungen und Streitfälle müssen vor Gericht ausgetragen werden. Außergerichtliche Einigungen sind auch im Rahmen von Mediationsverfahren möglich.

Mediation, so formuliert es das Mediationsgesetz „ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben“ (MediationsG Art. 1, §1).

Anders als vor Gericht erarbeiten die Konfliktparteien die Lösung gemeinsam unter der Führung eines neutralen Dritten. Dieser neutrale Dritte ist eine Mediatorin oder ein Mediator.

Sie/er führt die Parteien als unabhängige Person ohne Entscheidungsbefugnis durch die Mediation, sorgt für einen professionellen Gesprächsablauf und bleibt dabei unbedingt neutral. Ziel der Mediation sind sogenannte „Win-Win-Lösungen“. Hier sollen beide Konfliktparteien mehr als bei einem einfachen Kompromiss profitieren.

Ich bin seit 2007 zertifizierte Mediatorin mit einem Abschluss der Universität Hagen. Ich habe schon einige Mediationsverfahren geleitet und verfüge über Erfahrung in dieser Rolle.