Erbrecht

Im Erbrecht ist geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen bekommt. Wir beraten Sie bei der Testaments- und Erbvertragsgestaltung, Erbauseinandersetzung sowie im Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrecht.

Das Thema Vererben ist kein leichtes. Schließlich konfrontiert es uns mit Endlichkeit und Tod. Dennoch: Ist im Laufe des Lebens Vermögen entstanden, gilt es irgendwann zu entscheiden, was im Erbfall damit passieren soll. Wer bekommt das Vermögen? Wie wird es aufgeteilt? Geht – im Falle von Immobilien etwas – das Aufteilen überhaupt? Welche steuerlichen Aspekte sind zu klären?

Das alles sind wichtige Fragen. Deshalb empfiehlt es sich, diese noch zu Lebzeiten zu klären. Die Kanzlei Dr. Erk berät Sie bei Ihrer Nachlassplanung. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie zur Vermögensnachfolge, die zu Ihnen und Ihrem Leben passt. Das gibt Ihnen Sicherheit und verringert das Risiko von Erbstreitigkeiten.

Nach einem Erbfall beraten und vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten bei Erbauseinandersetzungen, Erbscheinverfahren und damit verbundenen Fragestellungen.

Und mit dem Wissen um die Besonderheit innerfamiliärer Verhältnisse sind uns auch im Erbrecht Sensibilität, hohe Sachkenntnis und Verschwiegenheit selbstverständlich.

Unsere Leistungen im Erbrecht
  • Testaments- und Erbvertragsgestaltung
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbschein
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrecht

Übrigens: 2017 konnten wir vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Brüssel die erbrechtliche Stichtagsregelung für nichtehelich geborene Erben kippen. Hier erfahren Sie mehr zu dieser vielbeachteten Entscheidung.

Bitte beachten Sie: Selbstverständlich beraten wir Sie offen über die anwaltliche Gebührenordnung sowie Möglichkeiten alternativer Honorarvereinbarungen oder die staatliche Rechtskostenhilfe, die Ihnen zusteht, falls ausreichende finanzielle Mittel fehlen.