Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst Rechtsnormen, die Aspekte des Straßenverkehrs enthalten. Wir beraten Sie bei der Vertragserstellung, Schadensregulierung, im Verkehrsverwaltungsrecht oder Ordnungswidrigkeiten.

Wenn es um Fahrzeuge und Verkehr geht, können Fehler und Schäden schnell teuer und folgenreich werden. Das gilt in erster Linie für den Notfall. Daneben sind anwaltliche Beratung und Vertragsprüfung auch im Vorfeld von Rechtsgeschäften wie dem Autokauf, der gewerblichen Nutzung von Fahrzeugen bis hin zu Anschaffung und Unterhalt eines unternehmenseigenen Fuhrparks ratsam. Auf diesem sicheren Fundament lassen sich Rechtsansprüche erkennen, juristische Fallstricke umgehen und Streitigkeiten vermeiden. Das spart Ihnen Nerven, Kosten und Zeit.

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht
  • Vertragsprüfung vor Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen
  • Verkehrszivilrechtliche Fragestellungen rund um Fahrzeugkauf, Leasing und Werkstattrecht
  • Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen (z.B. Abwicklung von Kaskoschäden, Abwehr von Regressansprüchen für Versicherungsnehmer u.a. bei Unfallflucht, Durchsetzung von Regressansprüchen für Versicherungen
  • Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten (z.B. Bußgelder, Fahrverbote, Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, Telefonieren am Steuer)
  • Verkehrsverwaltungsrecht (z.B. Entziehung der Fahrerlaubnis, MPU und Begutachtung, Fahrerlaubnisregister)

Bitte beachten Sie: Selbstverständlich beraten wir Sie offen über die anwaltliche Gebührenordnung sowie Möglichkeiten alternativer Honorarvereinbarungen oder die staatliche Rechtskostenhilfe, die Ihnen zusteht, falls ausreichende finanzielle Mittel fehlen.